Bio-Info
Bio-Lebensmittel
Bio und Gentechnik
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Bio und Gentechnik
Der von Österreich geforderte Schwellenwert für gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) an der Nachweisgrenze von 0,1% konnte nicht erreicht
werden. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel hatte den im
konventionellen Bereich üblichen Grenzwert von 0,9% auch für
Bioprodukte vorgeschlagen und bei einer überwiegenden Mehrheit der
Mitgliedsstaaten dafür Unterstützung erhalten. Österreich konnte in
Verhandlungen jedoch sicherstellen, dass der
Toleranzwert von 0,9 Prozent kein Freibrief für Verunreinigung ist,
sondern nur für zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen
gilt. Weiterhin gilt also, dass bereits bei einer Verunreinigung von
0,2 Prozent der Nachweis erbracht werden muß, dass es sich um eine
technisch unvermeidbare Kontamination handelt.
Zuletzt geändert am: Donnerstag, den 29. April 2010 um 18:47 Uhr
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