Ab 1. Juli 2009 gelten standardisierte Vorschriften für die Auslobung von Bio in Gastronomie und Großküchen. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Auslobung:
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einzelner Bio-Zutaten oder der Auslobung als ganzes Bio-Gericht
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Auslobung von Bio in Großküchen als Prozentanteil der durchschnittlichen jährlichen Verwendung von Bio-Erzeugnissen, die nicht primär dem Zweck der Verpflegung dienen (z. Bsp. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Pensionistenheime)
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Auslobung von Bio in der Unternehmensbezeichnung beispielsweise als Bio-Hotel oder Bio-Wirt
Die Zertifizierung erfolgt durch eine staatlich autorisierte Kontrollstelle. Details zu dieser neuen Regelung.
