Die biologische Wirtschaftsweise erfüllt in höchstem Maße die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten. Eine umweltfreundliche Landwirtschaft und Tierwohl sind wichtige gesellschaftliche Anliegen.
Im Jahr 2019 wurde in Österreich bereits mehr als ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet. Über 24.000 Betriebe produzieren biologische Lebensmittel in höchster Qualität und unter Einhaltung der EU-weit geregelten Produktionsanforderungen.
Die gemeinsame Agrarpolitik der EU leistet einen wesentlichen Beitrag durch zielgerichtete Unterstützung und Regelung der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung von biologisch erzeugten Lebensmitteln.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die biologische Produktion ab 2021
Mit 2021 tritt eine neue EU-Bio-Verordnung in Kraft, die zahlreiche Veränderungen für die Bäuerinnen und Bauern mit sich bringen wird. Unabhängig davon prüfte im Jahr 2017 die Europäische Kommission die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung und die dazugehörigen Durchführungs-Verordnungen. Dieses Audit der EU-Kommission betreffend die bestehende Verordnung bestätigt den Weg und bringt die unmittelbare Notwendigkeit von Anpassungen mit sich.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) haben unter Einbeziehung der bäuerlichen Interessenvertretungen (Landwirtschaftskammern und Bioverbände) intensiv daran gearbeitet, bestehende Auslegungen zur EU-Bio-Verordnung zu überarbeiten, um gemeinsam mit der Europäischen Kommission praxisnahe Lösungen zu ermöglichen.
Stellungnahme der Europäischen Kommission
Nach zahlreichen Gesprächen auf Expertenebene liegt nun die schriftliche Stellungnahme (16.12.) aus Brüssel vor. Die Europäische Kommission erkennt in weiten Teilen die Bemühungen Österreichs an, hält aber fest, dass insbesondere in den Bereichen Anbindehaltung, Weidehaltung für Raufutterverzehrer und Auslauf noch weitere Anpassungen zur vollständigen Umsetzung der gültigen und der zukünftigen EU-Bio-Verordnung notwendig sind.
Um das Profil der österreichischen Bio-Landwirtschaft weiter zu schärfen und die europäischen Anforderungen richtlinienkonform umzusetzen sind in bestimmten Teilbereichen jedenfalls Anpassungen notwendig.
Wesentliche Anpassungen sind in folgenden Bereichen zu erwarten
- Weidehaltung von Raufutterverzehrern (Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde): Im Jahr 2020 muss jeder Bio-Betrieb mindestens ein RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche oder zumindest fünfzig Prozent der RGVE in der Vegetationsperiode auf der Weide halten, wann immer es die Umstände erlauben. Zudem muss auf Basis der Analyse der IST-Situation am Betrieb („Selbstevaluierung“) ein betrieblicher Weideplan erstellt werden und die Weide dokumentiert werden.
- Für einige Eingriffe wie zum Beispiel das Zerstören der Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen muss einzelbetrieblich die Notwendigkeit begründet und die Genehmigung der zuständigen Behörden eingeholt werden. Für andere Eingriffe wie zum Beispiel Nasenring bei Stieren sind tierbezogene Genehmigungen erforderlich. Entsprechende Formblätter zum Ansuchen auf Ausnahmegenehmigung für Eingriffe liegen vor.
- Ab dem Jahr 2020 darf der Auslauf für Kälber, Lämmer und Kitze nicht mehr zu 100 Prozent überdacht sein.
Quelle:
BM Landwirtschaft, Regionen & Tourismus
Weitere Artikel dazu:
Bio Austria – Neue EU-Bio-Verordnung – Detailregelungen problematisch für Praxis
Wiener Zeitung – Neue EU-Bio-Verordnung bedroht heimische Betriebe