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Das Hauptanliegen der biologischen Landwirtschaft ist die Produktion hochwertiger, gesunder Lebensmittel und damit verbunden wichtige ökologische und landschaftspflegerische Leistungen. Während es beim herkömmlichen Landbau um eine Steigerung der Erträge durch Intensivwirtschaft oder Massentierhaltung geht, steht beim Bio-Landbau das Zusammenspiel von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt als vernetzte Einheit im Mittelpunkt. Die biologische Landwirtschaft verwendet in der Produktion ausschließlich Mittel, die in der Natur vorkommen und unterliegt sehr strengen Gesetzen.
Kontrollierte Qualität garantiert das Biokontrollzeichen, das einem Betrieb erst nach eingehender Prüfung durch die Lebensmittelbehörde bzw. staatlich autorisierte Prüfstellen zuerkannt wird.
Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der Europäischen Union einheitlich geregelt.
Die Grundlage für die Durchführung der EU-Bioverordnungen in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).
Am 1. Jänner 2021 tritt folgende Verordnung in Kraft:
Verordnung (EU) 2018/848 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 26.11.2019
Quelle & mehr dazu: www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
Der Hinweis “aus biologischer Landwirtschaft” der davor verpflichtend war, ist seit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nicht mehr notwendig, es reicht die Bezeichnung z.B “Bio-Weizen”. Weiters muss die Kontrollnummer und/oder der Name der Bio-Kontrollstelle (siehe unten) angeführt sein.
Ab 1.7.2010 muss auf jedem vorverpackten Lenbensmittel mit einem Bio-Anteil von mehr als 95% das EU-Bio-Logo angeführt sein. Neben dem EU-Bio-Logo können auch das AMA-Bio-Zeichen, das BIO-Verband- oder Kontrollstellen-Siegel angebracht sein. Umstellungsprodukte dürfen damit nicht gekennzeichnet werden.
Je nach Herkunftsland der Zutaten gibt es folgende Varianten:
aus EU-Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus der EU aus Nicht–EU-Landwirtschaft: Die Erzeugnisse oder Rohstoffe werden aus Drittländern importiert.
aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft: Es werden nicht nur EU-Rohstoffe bei der Produktion eingesetzt.
aus österreichischer Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder verwendet werden. Dabei kann es sich um ein EU-Land oder Drittland handeln, zum Beispiel Kaffee aus Ecuador
Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.
Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.
Bioverbände garantieren ökologische Qualität. Stellt ein Landwirt seinen Betrieb auf die biologische Landwirtschaft um, dann steht es ihm frei, einem Bioverband beizutreten oder nicht.
Sämtliche Bio-Betriebe, sowohl die Bio-Bauern, als auch die Verarbeiter und Importeure unterliegen einem Kontrollsystem.
Das im Jahr 2001 eingeführte deutsche Bio-Gütesiegel ist ein kleines Sechseck auf dem deutlich der Begriff “Bio” zu lesen ist. Die originale Ausführung ist in schwarz und grün gehalten, es dürfen aber produktionsbedingt auch einfärbige oder schwarz/weiße Versionen am jeweiligen Produkt angebracht werden. Das Siegel besagt, dass mindestens 95 % der Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Eine Aussage über die Herkunft ist damit nicht verbunden. Wo also das deutsche Biogütesiegel drauf ist, muss keine deutsche Herkunft drin sein. Weiters beruft es sich auf die EU-Ökoverordnung, setzt also keine eigenen, über die EU-Verordnung hinausgehende Maßstäbe und erreicht damit nicht das Niveau des österreichischen Biosiegels.
Sämtliche Bio-Betriebe, sowohl die Bio-Bauern, als auch die Verarbeiter und Importeure unterliegen einem Kontrollsystem. Die Biokontrollen werden von der österreichischen Lebensmittelbehörde bzw. von staatlich autorisierten Prüfstellen mindestens 1 x pro Jahr durchgeführt. Sie erfolgen unangemeldet beim Biohersteller, wobei dieser die Kosten der Prüfung übernehmen muss. Weiters muss ein Vertrag mit einer staatlich autorisierten Kontrollstelle vorliegen. Die Kontrolle erfolgt nach den Richtlinien des biologischen Landbaus, dem österreichischen Lebensmittelcodex und den jeweiligen Verbandsrichtlinien.
Liste der zuständigen Behörden und Kontrollstellen im Bereich biologische Produktion – Stand: 1.1.2019
Bioverbände garantieren ökologische Qualität. Stellt ein Landwirt seinen Betrieb auf die biologische Landwirtschaft um, dann steht es ihm frei, einem Bioverband beizutreten oder nicht. Entscheidet er sich für eine Verbandsmitgliedschaft, dann muss er auch die zum Teil strengeren Verbandsrichtlinien erfüllen, die die biologische Bewirtschaftungsweise regelt. Vorteile der Mitgliedschaft bei einem Bio-Verband: Anbringung des Namens des Verbandes auf seinen Produkten, günstige Verpackungsmaterialien und Werbemittel und Inanspruchnahme von Beratungs- und Fortbildungsangeboten. Ist ein Biobetrieb kein Verbandsmitglied, dann spricht man von einem Kodexbetrieb, dieser muss die Richtlinien des ökologischen Landbaus (EU-Verordnung 2092/91/EWG) und des Lebensmittelkodex erfüllen.
Die meisten österreichischen Bio-Verbände haben sich zu Bio-Austria zusammengeschlossen (siehe Die Entwicklung der Bio-Bewegung) und finden sich in den Landesorganisationen von Bio-Austria.
BIO AUSTRIA | |
Demeter | |
ORBI – organisch biologisch kontrolliert – nach Dr. Hans Müller | |
Erde & Saat | |
Bio-Landwirtschaft Ennstal – garantiert kontrollierte biologischeLandwirtschaft | |
Arche Noah | |
Freiland – kritische Tiermedizin geprüft | |
B A F – Biologische Ackerfrüchte | |
Ökologischer Kreislauf Moorbad Harbach |
International
International haben die Basisrichtlinien der IFOAM ( International Federation of Organic Agriculture Movements) Gültigkeit. Sie garantieren die Mindestanforderungen an ein ökologisches Produkt und sind wichtig für Im- und Export.
IFOAM Head Office
Charles-de-Gaulle-Str 5
D-53113 Bonn, Germany
Phone: +49 228 9265010
Fax: +49 228 9265099
E-Mail: headoffice@ifoam.org
Internet http://www.ifoam.org
Der Beginn der Biobewegung in Österreich ist auf das Jahr 1927 mit den ersten Pionierbetrieben in Kärnten datiert. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre folgten verbandsartige Organisationsstrukturen, es formierten sich Beratung und Ausbildung.1959 wurde ORBI als erster österreichischer Bioverband gegründet. Weitere Verbandsgründungen fanden statt, Forschungsaktivitäten wurden gesetzt, der Name „biologisch“ wurde gesetzlich geregelt. Bis in die 80er Jahre sahen die Vorreiter der Bio-Bewegung den Biolandbau oft auch als Gegenentwurf zur kapitalistischen Gesellschaftsordnung. So hatten und haben die Sozialideen von Rudolf Steiner in der Demeter-Bewegung (seit 1969 als Verband in Österreich) stets einen großen Stellenwert. Ende der 70er Jahre wurde dann der Verband ERNTE für das Leben gegründet, der in einigen Bundesländern Personal und Räumlichkeiten in den Landwirtschaftskammern zur Verfügung gestellt bekam. Viele führen es auf diesen strategischen Vorteil zurück, dass sich ERNTE zum mitgliedstärksten Bioverband in Österreich entwickelte. Daneben entstanden aus regionalen Initiativen ca. 15 weitere kleinere Verbände.
Mit dem Bioboom Anfang der 90er Jahre war auch die Pionierzeit vorbei: Die Vermarktung rückte immer stärker in den Vordergrund, damit wurden die Logos immer wichtiger. Eine neue Generation von Bio-Yuppies fühlte sich im kapitalistischen Wirtschaftsgefüge durchaus wohl und versuchte mit Bio als Verkaufsargument gutes Geld zu verdienen. Damit wurde Bio für eine breite Masse von Bauern und Konsumenten interessant – und auch vom Handel entdeckt. Es entstanden erfolgreiche Bio-Handelsmarken wie z.B. „Ja! Natürlich“ (Billa, Merkur), „Natur pur“ (Spar), Natur aktiv (Hofer) u.a.
Bis Ende des Jahres 2004 gab es in Österreich mehrere Anbauverbände des biologischen Landbaus, die in zwei Dachverbänden organisiert sind.
Unter dem Dachverband ARGE Biolandbau haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen:
Der zweite Dachverband ist die ÖIG – Österreichische Interessensgemeinschaft für biologische Landwirtschaft, mit folgenden Mitgliedsverbänden:
Im Jänner 2005 vereinigten sich ARGE Biolandbau, ÖIG und der Ernte Bundesverband (die Bundesorganisation der Ernte Landesverbände) zu BIO AUSTRIA, ein gemeinsames Netzwerk, welches die Aktivitäten österreichischer Bioverbände (rund 14.000 BiobäuerInnen) koordiniert. Durch diesen Zusammenschluss erhofft man sich eine bessere Position gegenüber Marktpartnern, eine bessere Interessensvertretung in der Politik und mehr Klarheit für KonsumentInnen, z.B. durch ein gemeinsames Bio-Zeichen und eine neue Konsumentenzeitschrift. Ca. 1/3 der BiobäuerInnen ist bei keinem Verband Mitglied – hier spricht man von einem Kodexbetrieb.
2007 ist Österreich mit über 20.000 BiobäuerInnen Europas Bioland Nummer Eins.
Der Trend zur biologischen Landwirtschaft hält in Österreich weiter an.
Der Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen stieg 2018 mit rund 25 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ein historisches Rekordniveau. Jeder 4. Hektar ist somit „Bio“, jeder 5. Betrieb ist ein Biobetrieb. Einen besonders hohen Anteil verzeichnen dabei die Obstanlagen. Hier wird bereits jeder 3. Hektar biologisch bewirtschaftet.
Im Jahr 2018 gab es in Österreich 23.477 Bio-Betriebe, welche eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 637.805 ha bewirtschafteten. Im Vergleich zum Jahr 2017 erhöhte sich somit der Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen um rund 17.000 ha, davon rund 13.000 ha Ackerland. Starke Zuwächse waren insbesondere in den nordöstlichen Ackerbauregionen Österreichs zu verzeichnen.
Bei den heimischen Eiweißpflanzen (im wesentlichen Pferdebohnen und Erbsen) liegt der Bio-Anteil bei rund zwei Drittel. Positiv entwickelt sich auch der biologische Anbau von Soja mit fast 30 % der Fläche. Die Bio-Anbaufläche von Feldgemüse liegt bei mehr als 20 %.
Rund 22 % der Rinder, 33 % der Schafe und mehr als die Hälfte der Ziegen in Österreich werden auf Biobetrieben gehalten.
Damit ist Österreich auch weltweit unangefochtener Vorreiter im biologischen Anbau. Die Gründe hierfür sind die hohe Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln, die damit verbundenen höheren Rohstoffpreise und die Effekte des Bio-Aktionsprogramms 2015-2020.
Weitere Details sind dem Grünen Bericht zu entnehmen.
Bio ist gentechnikfrei
Der biologische Landbau verzichtet auf Gentechnik. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist gemäß EU-Bio-Verordnung gesetzlich verboten. Biobäuerinnen und -bauern verwenden weder gentechnisch verändertes Saatgut noch gentechnisch veränderte Futtermittel. Sie halten keine gentechnisch veränderten Tierrassen und setzen auch keine gentechnisch veränderten Mikroorganismen in der Verarbeitung ein.
Die Gentechnik-Grenzwerte
Bio-Lebensmittel dürfen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die maximalen Rückstandsgrenzwerte von 0,9 % nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wurde wegen der möglichen Übertragung gentechnisch veränderter Pflanzen durch den Wind oder Insekten auf Bio-Pflanzen festgelegt. Ware von Bioverbänden kann wesentlich strenger reglementiert sein, wie z.B. BIO AUSTRIA Ware mit 0,1 %.
Gefahren von Gentechnik
Gentechnisch veränderte Organismen beeinflussen unser Ökosystem. Sowohl Umwelt- als auch Gesundheitsrisiken werden von den Saatgutkonzernen negiert. Diese Aussagen basieren ausschließlich auf Tierversuchen. Langzeitstudien über die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die deren Unbedenklichkeit wissenschaftlich bestätigen, liegen keine vor.
Quelle: www.bio-austria.at/nein-zur-gentechnik
ALLGEMEIN
Gentechnisch veränderte Organismen
Ohne Zulassung darf in der EU und damit auch in Österreich kein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verwendet werden: Weder gentechnisch verändertes (GV) Saatgut für den Anbau von landwirtschaftliche Nutzpflanzen, noch GV Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004 ist in der EU ein überarbeitetes Rechtssystem in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zulassungen in der EU
Auf EU-Ebene sind zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen für die Vermarktung sowie für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen (Stand Juli 2017: 59 verschiedene GV-Pflanzen). Eine ganze Reihe von Anträge für die Zulassung von weiteren GV-Produkten ist in Bearbeitung durch die zuständigen Behörden.
Diese GVOs bzw. aus ihnen hergestellte Erzeugnisse werden überwiegend als Futtermittel für Nutztiere verwendet. Aus GVOs erzeugte Lebensmittel sind nur in äußerst geringem Umfang im Handel. Diese Produkte unterliegen den Kennzeichnungsregelungen und müssen daher für KonsumentInnen erkennbar gekennzeichnet sein.
Die meisten dieser GVO-Produkte werden in die EU importiert. Eine Zulassung für Anbau innerhalb der EU ist nur für wenige GVOs beantragt, bzw. genehmigt.
Nur für einen einzigen GV-Mais (MON810) liegen derzeit (Stand: August 2018) die Voraussetzungen für den kommerziellen Anbau vor, darunter auch die zusätzlich nötige EU-Saatgutverkehrsgenehmigung.
Zulassung in Österreich
In Österreich sind GVO noch nicht zu kommerziellen Zwecken angebaut worden. Es findet auch kein Testanbau zu wissenschaftlichen Zwecken ausserhalb geschlossener Bereiche (z.B. Gewächshäuser) statt.
Für eine Reihe von GV-Pflanzen, darunter GV Mais MON810, wurden von Österreich Anbauverbote erlassen.
Auf Basis einer im Jahr 2015 beschlossenen neuen EU-Regelung können Mitgliedsländer ihr Landesgebiet (oder Teile davon) vom Anbau von GV-Pflanzen ausnehmen lassen. Derartige, von Österreich beantragte “Opt-Out”-Maßnahmen gelten aktuell für sechs GV-Pflanzen (Stand August 2018). Ein Anbau dieser GV-Pflanzen in Österreich ist demzufolge auch in Zukunft nicht möglich.
Quelle: www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/gentechnik/zulassungen/
Nicht alle Produkte gentechnikfrei
Obst und Gemüse aus Österreich ist garantiert gentechnikfrei, Gleiches gilt für Biolebensmittel. Darüber hinaus tragen mehr als 2.500 Produkte das Gütesiegel „Ohne Gentechnik hergestellt“. Gibt es diesen Hinweis nicht, etwa bei Sojaprodukten wie Tofu und Brotaufstrichen, kann es sich um gentechnisch verändertes Soja handeln. Diese Produkte müssen im Kleingedruckten gekennzeichnet werden, etwa mit „enthält genetisch veränderte Organismen“.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) landen auch indirekt in den Supermarktregalen, etwa in Form von Fleischprodukten. Nach wie vor werden rund 350.000 Tonnen Futtermittel aus gentechnisch verändertem Soja nach Österreich importiert, vor allem für die Schweinemast. Bei der Eierproduktion und Hühnermast wird bereits auf solche Futtermittel verzichtet.
Keine Kennzeichnung für Fleischprodukte
In der Fleischproduktion muss zwar das Futtermittel als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, nicht aber die Fleischprodukte, die so produziert werden. Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace gibt es bei diesen Futtermitteln ein weiteres Problem: Für den Anbau des Sojas werden Urwälder wie der Amazonas gerodet, und der Lebensraum der Ureinwohner Brasiliens zerstört.
Quelle: science.orf.at/stories/2840560/
Bezeichnungen wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „naturnah“ oder „ungespritzt“ werden häufig zur Irreführung verwendet. Es sind rechtlich ungeschützte Begriffe und garantieren keine biologische bzw. ökologische Herkunft.
„Kontrolliert“ ohne den Hinweis auf ökologischen oder biologischen Landbau besagt wenig. Steht es allein, ist dies ein sicherer Hinweis, dass kein Bio-Produkt vorliegt.
„Aus kontrolliertem Eigenbau“ ist eine Null-Aussage. Alles ist Eigenbau von irgendjemand.
„Aus naturnaher Produktion“ ist ebenfalls irreführend.
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und sei immer “up to date” in der Bio Szene ;)
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