Bio-Lebensmittel

Das Hauptanliegen der biologischen Landwirtschaft ist die Produktion hochwertiger, gesunder Lebensmittel und damit verbunden wichtige ökologische und landschaftspflegerische Leistungen. Während es beim herkömmlichen Landbau um eine Steigerung der Erträge durch Intensivwirtschaft oder Massentierhaltung geht, steht beim Bio-Landbau das Zusammenspiel von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt als vernetzte Einheit im Mittelpunkt. Die biologische Landwirtschaft verwendet in der Produktion ausschließlich Mittel, die in der Natur vorkommen und unterliegt sehr strengen Gesetzen.

Kontrollierte Qualität garantiert das Biokontrollzeichen, das einem Betrieb erst nach eingehender Prüfung durch die Lebensmittelbehörde bzw. staatlich autorisierte Prüfstellen zuerkannt wird.

Die biologische/ökologische  Produktion wird durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008  und 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der Europäischen Union einheitlich geregelt.

Die Grundlage für die Durchführung der EU-Bioverordnungen in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).

Am 1. Jänner 2021 tritt folgende Verordnung in Kraft: 

Verordnung (EU) 2018/848 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.

Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 26.11.2019

Quelle & mehr dazu: www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html

Der Hinweis “aus biologischer Landwirtschaft” der davor verpflichtend war, ist seit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nicht mehr notwendig, es reicht die Bezeichnung z.B “Bio-Weizen”. Weiters muss die Kontrollnummer und/oder der Name der Bio-Kontrollstelle (siehe unten) angeführt sein.

bio-kennzeichnung

Verpflichtende Verwendung des EU-Bio-Logos ab 1.7.2010

Ab 1.7.2010 muss auf jedem vorverpackten Lenbensmittel mit einem Bio-Anteil von mehr als 95% das EU-Bio-Logo angeführt sein. Neben dem EU-Bio-Logo können auch das AMA-Bio-Zeichen, das BIO-Verband- oder Kontrollstellen-Siegel angebracht sein. Umstellungsprodukte dürfen damit nicht gekennzeichnet werden.

Die Angabe der Kontrollnummer und Herkunft erfolgt unmittelbar unter dem EU-Bio-Logo.

Je nach Herkunftsland der Zutaten gibt es folgende Varianten:
aus EU-Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus der EU aus Nicht–EU-Landwirtschaft: Die Erzeugnisse oder Rohstoffe werden aus Drittländern importiert.
aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft: Es werden nicht nur EU-Rohstoffe bei der Produktion eingesetzt.
aus österreichischer Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder verwendet werden. Dabei kann es sich um ein EU-Land oder Drittland handeln, zum Beispiel Kaffee aus Ecuador

Zusätzlich garantieren folgende Kontrollzeichen echte Bio-Produkte wie z.B.:

AMA-Biokontrollzeichen

AMA Gütesiegel mit Herkunft

Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.

AMA Gütesiegel

Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.

Logos von Bioverbänden und Biokontrollstellen

Bioverbände​

Bioverbände garantieren ökologische Qualität. Stellt ein Landwirt seinen Betrieb auf die biologische Landwirtschaft um, dann steht es ihm frei, einem Bioverband beizutreten oder nicht.

Austria Bio Garantie

Biokontrollstellen

Sämtliche Bio-Betriebe, sowohl die Bio-Bauern, als auch die Verarbeiter und Importeure unterliegen einem Kontrollsystem.

Deutsches Bio Gütesiegel

Deutsches Bio-Gütesiegel

Das im Jahr 2001 eingeführte deutsche Bio-Gütesiegel ist ein kleines Sechseck auf dem deutlich der Begriff “Bio” zu lesen ist. Die originale Ausführung ist in schwarz und grün gehalten, es dürfen aber produktionsbedingt auch einfärbige oder schwarz/weiße Versionen am jeweiligen Produkt angebracht werden. Das Siegel besagt, dass mindestens 95 % der Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Eine Aussage über die Herkunft ist damit nicht verbunden. Wo also das deutsche Biogütesiegel drauf ist, muss keine deutsche Herkunft drin sein. Weiters beruft es sich auf die EU-Ökoverordnung, setzt also keine eigenen, über die EU-Verordnung hinausgehende Maßstäbe und erreicht damit nicht das Niveau des österreichischen Biosiegels.

Sämtliche Bio-Betriebe, sowohl die Bio-Bauern, als auch die Verarbeiter und Importeure unterliegen einem Kontrollsystem. Die Biokontrollen werden von der österreichischen Lebensmittelbehörde bzw. von staatlich autorisierten Prüfstellen mindestens 1 x pro Jahr durchgeführt. Sie erfolgen unangemeldet beim Biohersteller, wobei dieser die Kosten der Prüfung übernehmen muss. Weiters muss ein Vertrag mit einer staatlich autorisierten Kontrollstelle vorliegen. Die Kontrolle erfolgt nach den Richtlinien des biologischen Landbaus, dem österreichischen Lebensmittelcodex und den jeweiligen Verbandsrichtlinien.

Behörden und Kontrollstellen im Bereich der biologischen Produktion

Zuständige Behörde ist der Landeshauptmann. Die Kontrolle der Einhaltung der EU-Bioregelungen wird von zugelassenen Kontrollstellen bei Unternehmern durchgeführt, die auf den Stufen der Produktion und der Aufbereitung bis hin zum Vertrieb von biologischen Erzeugnissen tätig sind. Die Kontrollstellen sind nach der EN ISO/IEC 17065 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssystem betreiben) akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt durch die Akkreditierung Austria.

 

Liste der zuständigen Behörden und Kontrollstellen im Bereich biologische Produktion – Stand: 1.1.2019

Bioverbände garantieren ökologische Qualität. Stellt ein Landwirt seinen Betrieb auf die biologische Landwirtschaft um, dann steht es ihm frei, einem Bioverband beizutreten oder nicht. Entscheidet er sich für eine Verbandsmitgliedschaft, dann muss er auch die zum Teil strengeren Verbandsrichtlinien erfüllen, die die biologische Bewirtschaftungsweise regelt. Vorteile der Mitgliedschaft bei einem Bio-Verband: Anbringung des Namens des Verbandes auf seinen Produkten, günstige Verpackungsmaterialien und Werbemittel und Inanspruchnahme von Beratungs- und Fortbildungsangeboten. Ist ein Biobetrieb kein Verbandsmitglied, dann spricht man von einem Kodexbetrieb, dieser muss die Richtlinien des ökologischen Landbaus (EU-Verordnung 2092/91/EWG) und des Lebensmittelkodex erfüllen.

Die meisten österreichischen Bio-Verbände haben sich zu Bio-Austria zusammengeschlossen (siehe Die Entwicklung der Bio-Bewegung) und finden sich in den Landesorganisationen von Bio-Austria.

Österreichische Bio-Verbände:

BIO AUSTRIA

www.bio-austria.at

Demeter

www.demeter.at

ORBI – organisch biologisch kontrolliert – nach Dr. Hans Müller

www.orbi.or.at

Erde & Saat

www.erde-saat.at

Bio-Landwirtschaft Ennstal – garantiert kontrollierte biologischeLandwirtschaft

www.bioland-ennstal.at

archenoah

Arche Noah

http://www.arche-noah.at

Freiland – kritische Tiermedizin geprüft

www.freiland.or.at

B A F – Biologische Ackerfrüchte

www.bioackerfrucht.at

Ökologischer Kreislauf Moorbad Harbach

www.oeko-kreislauf.at

International

International haben die Basisrichtlinien der IFOAM ( International Federation of Organic Agriculture Movements) Gültigkeit. Sie garantieren die Mindestanforderungen an ein ökologisches Produkt und sind wichtig für Im- und Export.

IFOAM Head Office

Charles-de-Gaulle-Str 5
D-53113 Bonn, Germany
Phone: +49 228 9265010
Fax: +49 228 9265099
E-Mail: headoffice@ifoam.org
Internet http://www.ifoam.org

  • Saatgut
    Das Saatgut wird keiner chemischen Behandlung unterworfen.
  • Düngung
    Keine Verwendung von chemisch-synthetischen Düngemitteln – es sind ausschließlich organische und mineralische Düngemittel erlaubt (Stall- und Hühnermist, Gülle oder Jauche, Kompost, Stroh, Torf, Ton, Organische Nebenprodukte der Lebensmittel- und der Textilindustrie, Algen und Algenerzeugnisse, Sägemehl, Rinde und Holzabfälle, Asche, Rohphosphat, Aluminiumcalciumphosphatgestein, Thomasmehl, Kaligestein, Kalkstein,  Kreide, Magnesium- und Calciumsulfat, Industriekalk aus der Zuckerherstellung, Schwefel, Gesteinsmehl, Calciumchlorid, Spurenelemente wie Bor, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink).
    Grundsätzlich wird nicht die Pflanze gedüngt, sondern es werden Maßnahmen zur Bodendüngung getroffen.
  • Pflanzenschutz
    Keine Verwendung von Pestiziden. Das Unkraut wird durch mechanische Verfahren oder Fruchtfolge bekämpft. Die Fruchtfolge bedeutet, dass eine Pflanze nur in mehrjährigen Abständen angebaut wird. Wenn der Boden jahrelang nur mit derselben Pflanze bepflanzt wird, wird der Boden an Nährstoffen ausgelaugt und die Pflanze wird schwächer und ist somit für Krankheiten und Schädlinge anfälliger. Schädlinge werden entweder händisch abgesammelt oder mit natürlichen Feinden bekämpft.
  • Tierhaltung
    Bei der Rinderhaltung sind Anbindehaltungen verboten und es ist Auslauf bzw. Weide- und Freigeländezugang zu gewähren. Bei der Schweinehaltung sind Vollspaltböden verboten und die Liegeflächen müssen um 50 % größer sein, als bei konventioneller Landwirtschaft. Geflügel muss Zugang zu Grasflächen gewährt werden. Gefüttert wird Biovieh mit Getreide und Futtermittel, die nach den Regeln des biologischen Landbaus erzeugt wurden sowie mit pflanzlichen Verarbeitungsprodukten (max. 20 %) aus biologisch angebauten Rohstoffen, Milch/-produkten, Vitaminen und Spurenelementen.
  • Medizin
    Bei Krankheiten kommen homöopathische Mittel und Akupunktur zum Einsatz. Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer Tierarzneimittel ist verboten, diese sind jedoch bei wirklicher Notwendigkeit (Erkrankung) durch tierärztliche Verabreichung oder nach Verschreibung zugelassen. Eine konventionelle Behandlung ist jedoch nicht öfter als zweimal jährlich erlaubt und bedingt längere Wartefristen (= Zeit, bis das Fleisch bzw. Tierprodukte wieder zum Genuß freigegeben werden können). Künstliche Wachstumsförderung und Leistungssteigerung durch Verabreichung von Antibiotika, Hormone etc. sind verboten.

Der Beginn der Biobewegung in Österreich ist auf das Jahr 1927 mit den ersten Pionierbetrieben in Kärnten datiert. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre folgten verbandsartige Organisationsstrukturen, es formierten sich Beratung und Ausbildung.1959 wurde ORBI als erster österreichischer Bioverband gegründet.  Weitere Verbandsgründungen fanden statt, Forschungsaktivitäten wurden gesetzt, der Name „biologisch“ wurde gesetzlich geregelt. Bis in die 80er Jahre sahen die Vorreiter der Bio-Bewegung den Biolandbau oft auch als Gegenentwurf zur kapitalistischen Gesellschaftsordnung. So hatten und haben die Sozialideen von Rudolf Steiner in der Demeter-Bewegung (seit 1969 als Verband in Österreich) stets einen großen Stellenwert. Ende der 70er Jahre wurde dann der Verband ERNTE für das Leben gegründet, der in einigen Bundesländern Personal und Räumlichkeiten in den Landwirtschaftskammern zur Verfügung gestellt bekam. Viele führen es auf diesen strategischen Vorteil zurück, dass sich ERNTE zum mitgliedstärksten Bioverband in Österreich entwickelte. Daneben entstanden aus regionalen Initiativen ca. 15 weitere kleinere Verbände.

Mit dem Bioboom Anfang der 90er Jahre war auch die Pionierzeit vorbei: Die Vermarktung rückte immer stärker in den Vordergrund, damit wurden die Logos immer wichtiger. Eine neue Generation von Bio-Yuppies fühlte sich im kapitalistischen Wirtschaftsgefüge durchaus wohl und versuchte mit Bio als Verkaufsargument gutes Geld zu verdienen. Damit wurde Bio für eine breite Masse von Bauern und Konsumenten interessant – und auch vom Handel entdeckt. Es entstanden erfolgreiche Bio-Handelsmarken wie z.B. „Ja! Natürlich“ (Billa, Merkur), „Natur pur“ (Spar), Natur aktiv (Hofer) u.a.

Bis Ende des Jahres 2004 gab es in Österreich mehrere Anbauverbände des biologischen Landbaus, die in zwei Dachverbänden organisiert sind.

Unter dem Dachverband ARGE Biolandbau haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen: 

  • Bio Ernte Austria
  • Demeter
  • ORBI – Förderungsgemeinschaft für gesundes Bauerntum
  • Biolandwirtschaft Ennstal
  • BAF – Biologische Ackerfrüchte
  • Freiland Verband
  • Hofmarke

Der zweite Dachverband ist die ÖIG – Österreichische Interessensgemeinschaft für biologische Landwirtschaft, mit folgenden Mitgliedsverbänden: 

  • Erde&Saat
  • Kopra – Konsumenten-Produzenten-Arbeitsgemeinschaft
  • Ökowirt
  • Organisch-Biologischer Landbau Weinviertel
  • Arche Noah

Im Jänner 2005 vereinigten sich ARGE Biolandbau, ÖIG und der Ernte Bundesverband (die Bundesorganisation der Ernte Landesverbände) zu BIO AUSTRIA, ein gemeinsames Netzwerk, welches die Aktivitäten österreichischer Bioverbände (rund 14.000 BiobäuerInnen) koordiniert. Durch diesen Zusammenschluss erhofft man sich eine bessere Position gegenüber Marktpartnern, eine bessere Interessensvertretung in der Politik und mehr Klarheit für KonsumentInnen, z.B. durch ein gemeinsames Bio-Zeichen und eine neue Konsumentenzeitschrift. Ca. 1/3 der BiobäuerInnen ist bei keinem Verband Mitglied – hier spricht man von einem Kodexbetrieb.

2007 ist Österreich mit über 20.000 BiobäuerInnen Europas Bioland Nummer Eins.

Der Trend zur biologischen Landwirtschaft hält in Österreich weiter an. 

Der Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen stieg 2018 mit rund 25 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ein historisches Rekordniveau. Jeder 4. Hektar ist somit „Bio“, jeder 5. Betrieb ist ein Biobetrieb. Einen besonders hohen Anteil verzeichnen dabei die Obstanlagen. Hier wird bereits jeder 3. Hektar biologisch bewirtschaftet.

Im Jahr 2018 gab es in Ös­ter­reich 23.477 Bio-Be­trie­be, wel­che eine land­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­che von 637.805 ha be­wirt­schaf­te­ten. Im Ver­gleich zum Jahr 2017 er­höh­te sich somit der An­teil an bio­lo­gisch be­wirt­schaf­te­ten Flä­chen um rund 17.000 ha, davon rund 13.000 ha Acker­land. Star­ke Zu­wäch­se waren ins­be­son­de­re in den nord­öst­li­chen Acker­bau­re­gio­nen Ös­ter­reichs zu ver­zeich­nen.

Bei den hei­mi­schen Ei­weiß­pflan­zen (im we­sent­li­chen Pfer­de­boh­nen und Erb­sen) liegt der Bio-An­teil bei rund zwei Drit­tel. Po­si­tiv ent­wi­ckelt sich auch der bio­lo­gi­sche Anbau von Soja mit fast 30 % der Flä­che. Die Bio-An­bau­flä­che von Feld­ge­mü­se liegt bei mehr als 20 %.

Rund 22 % der Rin­der, 33 % der Scha­fe und mehr als die Hälf­te der Zie­gen in Ös­ter­reich wer­den auf Bio­be­trie­ben ge­hal­ten.

Damit ist Ös­ter­reich auch welt­weit un­an­ge­foch­te­ner Vor­rei­ter im bio­lo­gi­schen Anbau. Die Grün­de hier­für sind die hohe Nach­fra­ge nach Bio-Le­bens­mit­teln, die damit ver­bun­de­nen hö­he­ren Roh­stoff­prei­se und die Ef­fek­te des Bio-Ak­ti­ons­pro­gramms 2015-2020.

Wei­te­re De­tails sind dem Grü­nen Be­richt zu ent­neh­men.

Bio ist gentechnikfrei

Der biologische Landbau verzichtet auf Gentechnik. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist gemäß EU-Bio-Verordnung gesetzlich verboten. Biobäuerinnen und -bauern verwenden weder gentechnisch verändertes Saatgut noch gentechnisch veränderte Futtermittel. Sie halten keine gentechnisch veränderten Tierrassen und setzen auch keine gentechnisch veränderten Mikroorganismen in der Verarbeitung ein.

Die Gentechnik-Grenzwerte

Bio-Lebensmittel dürfen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die maximalen Rückstandsgrenzwerte von 0,9 % nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wurde wegen der möglichen Übertragung gentechnisch veränderter Pflanzen durch den Wind oder Insekten auf Bio-Pflanzen festgelegt. Ware von Bioverbänden kann wesentlich strenger reglementiert sein, wie z.B. BIO AUSTRIA Ware mit 0,1 %.

Gefahren von Gentechnik

Gentechnisch veränderte Organismen beeinflussen unser Ökosystem. Sowohl Umwelt- als auch Gesundheitsrisiken werden von den Saatgutkonzernen negiert. Diese Aussagen basieren ausschließlich auf Tierversuchen. Langzeitstudien über die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die deren Unbedenklichkeit wissenschaftlich bestätigen, liegen keine vor.

Quelle: www.bio-austria.at/nein-zur-gentechnik

ALLGEMEIN

Gentechnisch veränderte Organismen

Ohne Zulassung darf in der EU und damit auch in Österreich kein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion verwendet werden: Weder gentechnisch verändertes (GV) Saatgut für den Anbau von landwirtschaftliche Nutzpflanzen, noch GV Lebens- und Futtermittel, die daraus hergestellt werden. Seit 2004 ist in der EU ein überarbeitetes Rechtssystem in Kraft. Es gilt gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Zulassungen in der EU

Auf EU-Ebene sind zahlreiche gentechnisch veränderte Pflanzen für die Vermarktung sowie für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen (Stand Juli 2017: 59 verschiedene GV-Pflanzen). Eine ganze Reihe von Anträge für die Zulassung von weiteren GV-Produkten ist in Bearbeitung durch die zuständigen Behörden.

Diese GVOs bzw. aus ihnen hergestellte Erzeugnisse werden überwiegend als Futtermittel für Nutztiere verwendet. Aus GVOs erzeugte Lebensmittel sind nur in äußerst geringem Umfang im Handel. Diese Produkte unterliegen den Kennzeichnungsregelungen und müssen daher für KonsumentInnen erkennbar gekennzeichnet sein.

Die meisten dieser GVO-Produkte werden in die EU importiert. Eine Zulassung für Anbau innerhalb der EU ist nur für wenige GVOs beantragt, bzw. genehmigt. 

Nur für einen einzigen GV-Mais (MON810) liegen derzeit (Stand: August 2018) die Voraussetzungen für den kommerziellen Anbau vor, darunter auch die zusätzlich nötige EU-Saatgutverkehrsgenehmigung.

Zulassung in Österreich

In Österreich sind GVO noch nicht zu kommerziellen Zwecken angebaut worden. Es findet auch kein Testanbau zu wissenschaftlichen Zwecken ausserhalb geschlossener Bereiche (z.B. Gewächshäuser) statt.

Für eine Reihe von GV-Pflanzen, darunter GV Mais MON810, wurden von Österreich Anbauverbote erlassen.

Auf Basis einer im Jahr 2015 beschlossenen neuen EU-Regelung können Mitgliedsländer ihr Landesgebiet (oder Teile davon) vom Anbau von GV-Pflanzen ausnehmen lassen. Derartige, von Österreich beantragte “Opt-Out”-Maßnahmen gelten aktuell für sechs GV-Pflanzen (Stand August 2018). Ein Anbau dieser GV-Pflanzen in Österreich ist demzufolge auch in Zukunft nicht möglich.

Quelle: www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/gentechnik/zulassungen/

Nicht alle Produkte gentechnikfrei

Obst und Gemüse aus Österreich ist garantiert gentechnikfrei, Gleiches gilt für Biolebensmittel. Darüber hinaus tragen mehr als 2.500 Produkte das Gütesiegel „Ohne Gentechnik hergestellt“. Gibt es diesen Hinweis nicht, etwa bei Sojaprodukten wie Tofu und Brotaufstrichen, kann es sich um gentechnisch verändertes Soja handeln. Diese Produkte müssen im Kleingedruckten gekennzeichnet werden, etwa mit „enthält genetisch veränderte Organismen“.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) landen auch indirekt in den Supermarktregalen, etwa in Form von Fleischprodukten. Nach wie vor werden rund 350.000 Tonnen Futtermittel aus gentechnisch verändertem Soja nach Österreich importiert, vor allem für die Schweinemast. Bei der Eierproduktion und Hühnermast wird bereits auf solche Futtermittel verzichtet.

Keine Kennzeichnung für Fleischprodukte

In der Fleischproduktion muss zwar das Futtermittel als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, nicht aber die Fleischprodukte, die so produziert werden. Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace gibt es bei diesen Futtermitteln ein weiteres Problem: Für den Anbau des Sojas werden Urwälder wie der Amazonas gerodet, und der Lebensraum der Ureinwohner Brasiliens zerstört.

Quelle: science.orf.at/stories/2840560/

Bezeichnungen wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „naturnah“ oder „ungespritzt“ werden häufig zur Irreführung verwendet. Es sind rechtlich ungeschützte Begriffe und garantieren keine biologische bzw. ökologische Herkunft.

„Kontrolliert“ ohne den Hinweis auf ökologischen oder biologischen Landbau besagt wenig. Steht es allein, ist dies ein sicherer Hinweis, dass kein Bio-Produkt vorliegt.

„Aus kontrolliertem Eigenbau“ ist eine Null-Aussage. Alles ist Eigenbau von irgendjemand.

„Aus naturnaher Produktion“ ist ebenfalls irreführend.

News zum Thema Bio-Lebensmittel

Nachhaltige Betriebe in Bio-Lebensmittel