Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der Europäischen Union einheitlich geregelt.
Die Grundlage für die Durchführung der EU-Bioverordnungen in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).
Am 1. Jänner 2021 tritt folgende Verordnung in Kraft:
Verordnung (EU) 2018/848 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 26.11.2019
Quelle & mehr dazu: www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/bio_produkte.html
Der Hinweis “aus biologischer Landwirtschaft” der davor verpflichtend war, ist seit der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nicht mehr notwendig, es reicht die Bezeichnung z.B “Bio-Weizen”. Weiters muss die Kontrollnummer und/oder der Name der Bio-Kontrollstelle (siehe unten) angeführt sein.
Ab 1.7.2010 muss auf jedem vorverpackten Lenbensmittel mit einem Bio-Anteil von mehr als 95% das EU-Bio-Logo angeführt sein. Neben dem EU-Bio-Logo können auch das AMA-Bio-Zeichen, das BIO-Verband- oder Kontrollstellen-Siegel draufstehen. Umstellungsprodukte dürfen damit nicht gekennzeichnet werden.
Je nach Herkunftsland der Zutaten gibt es folgende Varianten:
aus EU-Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus der EU aus Nicht–EU-Landwirtschaft: Die Erzeugnisse oder Rohstoffe werden aus Drittländern importiert.
aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft: Es werden nicht nur EU-Rohstoffe bei der Produktion eingesetzt.
aus österreichischer Landwirtschaft: Die Gesamtmenge an Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammt zu 98 % aus Österreich. Diese Kennzeichnungsart kann analog auch für andere Länder verwendet werden. Dabei kann es sich um ein EU-Land oder Drittland handeln, zum Beispiel Kaffee aus Ecuador
Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.
Die Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie bei uns erzeugt werden können. Ansonsten darf der Anteil der nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.
Bioverbände garantieren ökologische Qualität. Stellt ein Landwirt seinen Betrieb auf die biologische Landwirtschaft um, dann steht es ihm frei, einem Bioverband beizutreten oder nicht.
Sämtliche Bio-Betriebe, sowohl die Bio-Bauern, als auch die Verarbeiter und Importeure unterliegen einem Kontrollsystem.
Das im Jahr 2001 eingeführte deutsche Bio-Gütesiegel ist ein kleines Sechseck auf dem deutlich der Begriff "Bio" zu lesen ist. Die originale Ausführung ist in schwarz und grün gehalten, es dürfen aber produktionsbedingt auch einfärbige oder schwarz/weiße Versionen am jeweiligen Produkt angebracht werden. Das Siegel besagt, dass mindestens 95 % der Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Eine Aussage über die Herkunft ist damit nicht verbunden. Wo also das deutsche Biogütesiegel drauf ist, muss keine deutsche Herkunft drin sein. Weiters beruft es sich auf die EU-Ökoverordnung, setzt also keine eigenen, über die EU-Verordnung hinausgehende Maßstäbe und erreicht damit nicht das Niveau des österreichischen Biosiegels.
und sei immer “up to date” in der Bio Szene ;)