Größte Förderaktion 2012 für Photovoltaik – jetzt noch Klima- und Energiefonds anzapfen!

5 kWp PV-Anlage "demeter"-Wegwartehof in Merkenbrechts

5 kWp PV-Anlage

Einreichfrist endet am 30. 6. 2012! Die aktuelle Förderung des Klima- und Energiefonds 2012 und Ihr PV-Spezialist „Solarzelle Waldviertel“ aus Niederösterreich machen´s möglich: Eine komplette 5 kWp-Photovoltaikanlage mit Montage fix&fertig um sensationelle 8.450,- Euro incl. 20 % Mwst!!!

AKTION zur KLIEN-Förderung 2012

 

Angebot 1

5,00 kWp Photovoltaik-Anlage komplett mit Montage € 8.450,- inkl. 20% Ust.
(Gesamtpreis € 12.450,- abzüglich maximaler Fördersumme des Klima- und Energiefonds – € 4.000,- = € 8.450,-)
Module wahlweise:
Canadian Solar CS6P 240 – 250 poly
Trina TSM 250 PC05A
Hareon HR 240 poly
UP-Solar 195 mono oder 240 poly
S-ENERGY 245PC8-BH 245 poly

Leistungsstark, plussortiert, unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis, 10 Jahre Produkt- und 25 Jahre Leistungsgarantie, Ammoniakzertifizierung für den Einsatz in der Landwirtschaft, hohe Schnee- und Windlasten bis 540 kg/m², bei Canadian und UP-Solar zusätzlich auch mit insolvenzsicherer, externer Zusatzversicherung der Hersteller-Gewährleistungen.

Im Preis enthalten sind Solarmodule, 1 Wechselrichter Kostal Piko 5.5, Montagematerial mit Dachhaken oder Stockschrauben Alu/NIRO, Solarkabel LAPP 6mm², MC4 Steckerpaare und Generatoranschlusskasten mit Überspannungsableiter, gesamtes AC-Installationsmaterial, incl. gesamter Montageleistung/Arbeitszeit incl. elektr. Anschluss und Prüfprotokolle.

Information und Bestellung beim PV-Spezialist “Solarzelle Waldviertel” per mail info@energy-team.at oder unter 02842/51262, Solarzelle Waldviertel, Franz Gföller Str. 14, 3830 Waidhofen

WEITERE ANGEBOTE

Referenzanlagen der Solarzelle Waldviertel


Förderantrag – wie funktionierts?

Wer kann um Förderung ansuchen:
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Förderhöhe:

  • Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.

Fördervoraussetzungen:

  • Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Hier zum Download klicken
  • Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen.
  • Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss gewährleistet sein.
  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
  • Pro FörderwerberIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.

Die Einreichfrist endet am 30. 6. 2012.
Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes Bundesland getrennt, entsprechend der Reihenfolge der durchgeführten Registrierung unter Schritt 1.

Schritt 1 – Registrierung und Reihung des Förderantrags
Bei der elektronischen Eingabe werden grundlegende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundesland-Platzierung automatisch vergeben.

  • Vor- und Nachname
  • Postadresse der/des Förderwerberin/Förderwerbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
  • Sozialversicherungsnummer bzw. Ausweisnummer
  • E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftverkehr inkl. Vertragszusendung)

Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem persönlichen Login für die weitere Dateneingabe unter Schritt 2.

Schritt 2 – Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload
Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von 72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgeladen werden:Bankverbindung

  • Anlagendetails (Standort, Hersteller, installierte Modulleistung, Montageart der Anlage,
  • Gesamtinvestitionskosten)
  • das vollständig ausgefüllte Beauftragungsformular,welches von der/dem FörderwerberIn und der/dem beauftragten Professionistin/Professionisten unterzeichnet ist. Hier zum Download klicken
  • Lichtbildausweis (einscannen)

Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens 72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein, verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden automatisch storniert.


Quelle & weitere Infos:

Sonnenstrom
– Solarzelle Waldviertel/Solarzelle Weinviertel

 


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