Keine weitere Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit

Wie von Seiten des Gesundheitsministeriums mitgeteilt wurde, ist für die kommende Impfperiode derzeit keine weitere Pflichtimpfung vorgesehen.

Das Finanzministerium stellt die dafür notwendigen Mittel nicht mehr zur Verfügung. Tierhalter können ihre Tiere zwar weiterhin auf freiwilliger Basis impfen lassen, müssen aber die Kosten für Impfstoff und Tierarzt selbst tragen.

Für Jungtiere, die bis zum Ende der Impfpflicht (31.03.2009) noch zu jung zum Impfen waren, steht derzeit noch Impfstoff kostenlos zur Verfügung, die Kosten für den Impftierarzt sind jedoch vom Landwirt zu tragen. Tierhalter, die an einer Impfung interessiert sind, sollten daher ihre Tiere möglichst rasch impfen lassen. Zu beachten ist, dass einige Länder die Blauzungenimpfung für den Import von Tieren aus Österreich verlangen.
Die Verbringung innerhalb Österreichs wurde ebenfalls neu geregelt. Die schriftliche Bestätigung des Landwirts, dass das Tier zum Zeitpunkt des Transports keine Symptome der Blauzungenkrankheit aufweist, ist nun ausreichend. Bei Rindern kann diese Bestätigung im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein, bei Schafen und Ziegen im VIS-Begleitdokument oder im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein integriert werden.

Quelle: Bio-Austria

 

 

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