Das geplante Staatschutzgesetz untergräbt unsere Grundrechte und etabliert eine unkontrollierbare Überwachungsbehörde.
Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause kommen. Dank des massiven Protests der Zivilgesellschaft – von uns allen – wurde dieser Termin verhindert! Jetzt soll das Staatsschutzgesetz vermutlich am 28. Oktober im Innenausschuss behandelt werden und laut den Plänen der Regierung bereits mit 1. Juli 2016 in Kraft treten!
9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz
- Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
- Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
- Schon zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
- Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.
- Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
- Rund 100 Straftaten definieren den verfassungsgefährdenden Angriff, 40 davon wenn sie aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven begangen werden.
- Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
- Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
ZUR PETITION
Der AKVorrat sammelt nun Unterschriften, um eine Revision des Gesetzestextes zu erzwingen. Der AKVorrat hatte 2012 mehr als 100.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt und war maßgeblich am Prozess zu ihrer Abschaffung beteiligt. Zur Petition
“Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz” (Art. 8 EMRK)
Quelle:
www.staatsschutz.at