In Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien wurde sie von den Verfassungsgerichten bereits gekippt.
Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschwert sich der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat.at) beim Verfassungsgerichtshof – und Du bist dabei!
Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erwiesen – im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorratsdatenspeicherung schon von den Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche will jetzt AKVorrat.at in Österreich erreichen.
Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit AKVorrat.at die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein! Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu AKVorrat.at schicken. Risiken und Kosten trägst Du keine. Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalratsabgeordneter der Grünen) eingebracht.
Klage mit – Die Unterstützung ist einfach, kostenlos und ohne Risiken!
Quelle:
www.verfassungsklage.at